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Kein Ersatz bei Einschreiben

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Kein Ersatz bei Einschreiben

Beitragvon Uppi » 28.07.2012, 10:26

So sieht es aus,wenn ein Einschreiben verloren gegangen ist. amaul:

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...Die Auslieferung Ihrer Sendung können wir derzeit nicht nachweisen.Unsere eingeleiteten Recherchen verliefen erfolglos.
Deshalb müssen wir von einem Verlust Ihres Briefes ausgehen.
Da Ihr Einschreiben Einwurf unzulässige Inhalte(z.B. Bargeld)
enthielt,leisten wir nach den Haftungsregeln unserer AGb,im Einklang
mit den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches für den Verlust oder die Beschädigung Ihrer Sendung keinen Schadenersatz.
Zuletzt geändert von Uppi am 28.07.2012, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon IncredibleMC » 28.07.2012, 11:59

Das passiert, wenn man unzulässige Inhalte einliefert...

Elongated Coins sind zulässig - das habe ich von der Postmitarbeiterin meines Vertrauens abklären lassen :)

Wenn das also Coins waren, würde ich mich damit nicht zufrieden geben.
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Beitragvon Holk67 » 30.07.2012, 21:49

IncredibleMC hat geschrieben:
Wenn das also Coins waren, würde ich mich damit nicht zufrieden geben.


dito:

Das sehen wir auch so.

Souveniermünzen sind definitiv kein Bargeld

würden wir als "Ware" bezeichnen.

Liebe Grüße
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Beitragvon ardnaxela1978 » 31.07.2012, 08:17

Uppi, du wirst doch hoffentlich nicht aufgeben, oder?

Halt uns mal auf dem laufenden, wie der Fall weiter geht.

Ich habe es schon geahnt: die Post macht ein zweites Standbein auf: Sie eröffnet ein EC-Museum lachen2: lolwech

Aber mal im Ernst: Wo landen denn die Briefe?! Wer sollte ein Interesse an den krummen Dingern haben confused:
Können die den Brief nicht einfach wieder zukleben und weiterleiten, wenn der Inhalt nicht deren Interesse entsprach?!?


Auf einem Seminar erklärte mal ein Dozent, der wohl Kontakte zur Post hatte, dass viele Zusteller bereits vor ihrer Tour bei den Einwurfeinschreiben die Zustellungsbestätigungen ausfüllen. Ob die später dann auch alle Briefe tatsächlich eingeworfen haben, wissen die Leute meistens nicht mehr.
Ich weiß allerdings nicht, ob das im Zeitalter der modernen Medien immer noch möglich ist. Ggfs. wird das ja heutzutage in deren Eingabegerät bestätigt?
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Beitragvon IncredibleMC » 31.07.2012, 08:30

Ich denke, dass es immer schwarze Schafe gibt, die klemmen, was sie als wertvoll erachten - und wenn man ein Einschreiben in Händen hält, in dem etwas Metallisches ist, dann liegt der Verdacht nahe, dass es wertvoll ist (Münzen).

Ich glaube aber auch, dass die Art der Auslieferung Gefahren birgt - die stellen ihre Fahrräder auf der Straße ab, gehen mit den Briefen zum Postkasten... Wer sich inzwischen am Fahrrad (und damit an den Briefen) zu schaffen macht, weiß Gott allein.

Wie dem auch sei - ich kann diesbezüglich nur sagen, dass man sich bei den Reklamtionen nicht zu viele Mühen machen sollte.

Es reicht (aus Erfahrung), wenn man online folgendes angibt:

- Datum der Einlieferung
- ID-Code der Einlieferung
- Empfänger
- Auftraggeber (man selbst)
- eigene Kontonummer
- Text mit Inhalt: "Einschreiben ist nach Rücksprache mit dem Empfänger nicht angekommen"

Dann bekommt man nach 14 Tagen (+/-) einen Brief, dass sie recherieren. Und dann nach weiteren ca. 4 Wochen einen Brief in dem die Erstattung avisiert wird. Die Erstattung erfolgt in der Regel 4-5 Tage später.

Angaben zum Inhalt mache ich grundsätzlich nie.

Alles was den versicherten Wert übersteigt, wird sowieso nicht erstattet - und die Angabe von dem Wort "Münzen" , "Coins" oder "Medaillen" erweckt nur den Anschein, man hätte gegen die AGBs verstoßen.
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Beitragvon ardnaxela1978 » 01.08.2012, 08:28

Wenn du keine Angaben zum Inhalt machst, wonach richtet sich dann der Erstattungswert? confused:
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Beitragvon IncredibleMC » 01.08.2012, 08:37

Dazu muss man das Kleingedruckte der AGBs lesen - gibt man nichts an, bekommt man automatisch den Höchstbetrag aber dann kommt keine Erstattung von Porto hinzu.
Bei Einwurf-Einschreiben heißt das 20 Euro Erstattung.
Und da die den Fall schnell abschließen wollen, fragt niemand nach, da alle relevanten Daten vorhanden sind.
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Beitragvon Kayleigh » 01.08.2012, 19:57

Mein Gott, das hört sich ja an als seien dir schon öfters Einschreiben flöten gegangen.
confused: skeptisch:
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Beitragvon 1954taxus » 01.08.2012, 21:24

Kayleigh hat geschrieben:Mein Gott, das hört sich ja an als seien dir schon öfters Einschreiben flöten gegangen.
[align=center] confused: skeptisch:

scared: siehe hier[/align]
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pfeif: . ...SUCHE ... pfeif:
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Beitragvon Uppi » 01.08.2012, 22:08

So mal gucken was dabei rumkommt amaul:

Betreff:Schadenersatz Einschreiben (RR.........)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.07.2012,wo mir
Mitgeteilt wurde,daß ich keinerlei Ersatz für das verlorengegangene
Einschreiben bekomme.Ich habe nicht gegen die AGB verstoßen(wie es
behauptet wird)den es befand sich in dem Einschreiben keinerlei Bargeld
oder andere Zahlungsmittel,es handelte sich lediglich nur um
Souvenirandenken.Laut meinen Erkundigungen hätte ich noch nicht mal
Angaben zum Inhalt machen müssen !
Ich möchte Sie nochmals auffordern mir den Verlust zu erstatten,sonst
sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten !
Der Kundenservice lässt sehr zu Wünschen übrig !
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Beitragvon Kayleigh » 02.08.2012, 15:41

Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass da was dabei raus kommt.
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Beitragvon Uppi » 12.08.2012, 20:35

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Beitragvon IncredibleMC » 12.08.2012, 21:01

Besser als gar nichts :)
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Beitragvon Minishetty » 12.08.2012, 21:14

Das ist doch ein Saftladen!!! amaul: amaul:

Wie kommen die auf auf den Betrag?
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Beitragvon IncredibleMC » 12.08.2012, 21:18

Das ist höchstwahrscheinlich der Wert, den Uppi angegeben hatte...
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