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Herstellung von Souvenir Prägungen/Medaillen erlaubt???

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Moderator: Z-MANN

Herstellung von Souvenir Prägungen/Medaillen erlaubt???

Beitragvon Z-MANN » 10.12.2007, 22:39

Ist die Herstellung von Souvenir Prägungen/Medaillen erlaubt???

Ja!

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Diese Auskunft gibt die Deutsche Bundesbank:


Sehr geehrter Herr Z,

Euro-Münzen sind Sachen im Sinne von § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB). An Sachen kann jeder Eigentum gemäß den allgemeinen zivilrechtlichen
Regeln (§§ 929 ff. BGB) erwerben. Münzen gehören somit demjenigen, dem sie
übereignet worden sind, und sind kein Eigentum der Notenbanken oder
"Staatseigentum". Grundsätzlich kann der Eigentümer mit ihm gehörenden
Sachen (und damit auch mit Euro-Münzen) in den durch die Rechtsordnung
gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Allerdings möchten wir auf § 3
Abs. 3 des Münzgesetzes hinweisen. Danach ist niemand "verpflichtet,
Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen,
die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf
verändert sind".

Mit freundlichen Grüßen


DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Strasse 14
60431 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 9566 - 1
Fax: +49 69 9566 - 3077

http://www.bundesbank.de



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Diese Auskunft gibt die Österreichische Nationalbank:


Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in der österreichischen
Rechtsordnung keine Bestimmung existiert, wonach es
verboten wäre, in seinem Eigentum stehende Euro- oder
Cent- Münzen zu verändern.

Die Österreichische Nationalbank weißt allerdings darauf
hin, dass durch äußerliche Veränderungen die Euro- oder
Cent- Münzen ihren Charakter als gesetzliches
Zahlungsmittel verlieren und daher nicht weiter zu
Zahlungszwecken in Umlauf gesetzt werden dürfen.



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Von einer Internetseite aus den USA:


Der Prozess, elongated coins schaffen, ist gesetzlich in den Vereinigten Staaten, Japan, Teile von Süd Afrika und Europa erlaubt.
In den Vereinigten Staaten Kodieren US Titel 18, Kapitel 17, Abschnitt 331 verbietet "die Verstümmelung, Verminderung und Fälschung von US-Prägung."
Das Vorangehende statuteverbietet allerdings die Verstümmelung von Münzen nicht, wenn die verstümmelten Münzen nicht betrügerisch, d. h., mit der Absicht benutzt werden, gefälschte Prägung zu schaffen. Weil elongated coins hauptsächlich zu Andenken gemacht werden, ist Verstümmelung dazu gesetzlich. Während es nicht mehr illegal ist in United Kingdom das Bild der Königin zu verstümmeln, ist es noch illegal in Kanada. Dort werden planchets oder US-pennies ab und zu benutzt, obwohl dieses Gesetz oft sowohl von den Benutzern der Maschinen- und Gesetzesdurchsetzung ignoriert wird.

Info: Ist aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt!!!
Zuletzt geändert von Z-MANN am 21.10.2008, 21:34, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Z-MANN J.R
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